Dichtheitsprüfung
Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen, Dichtheitsprüfung für Kleinkläranlagen (technische oder nicht technische Kleinkläranlagen) und Abwassersammelbehälter
Warum eine Dichtheitsprüfung von Rohren und Kanälen notwendig ist?
Undichte Abwasser- sowie Grundleitungen, undichte Behälter zum Sammeln und Reinigen vom Abwasser, Kleinkläranlagen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Grundwasser und Boden sind durch, aus dem Kanalnetz oder Behälter austretendes Schmutzwasser, stark gefährdet.
100 % Dicht – Dichtheitsprüfung von Rohren, Kanälen, Kleinkläranlagen, Abwassersammelbehälter
Wir die Decker GmbH sind als zertifizierter Fachbetrieb für Sie da – Gerne beraten wir Sie individuell, fachgerecht und umfassend.
- bei Neubau und Neuerrichtung von Grundleitungen, Schächten, Kläranlagen sind diese auf Dichtheit zu prüfen
- wenn bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen und Leitungen geändert, saniert werden – sind diese auf Dichtheit zu prüfen
- Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung entsteht nach § 8 Absatz 2 SüwVO Abw nach der Errichtung (Neubau) oder nach wesentlicher Änderung von Abwasserleitungen. Hier muss die Prüfung durch einen Sachkundigen unverzüglich und im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen.
- Alle Haus-/Grundstücksbesitzer müssen ihre Grundstückentwässerungsanlagen und Leitungen auf Dichtheit prüfen! Dichtheitsnachweise in bestimmter Frist nachweisen!
- Die Fristen hierfür erfragen Sie bei Ihren zuständigen Behörden, Gemeinden, Verbänden!
- In der SüwVO Abw ist außerdem eine Prüfpflicht in festgesetzten Wasserschutzgebieten (bis 31.12.2015 bzw. 31.12.2020) vorgeschrieben.
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen bis 31.12.2020 zu prüfen, wenn sie zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen, dass ein besonderes Gefährdungspotential aufweist (d.h. wenn hierfür Anforderungen in einem Anhang zur Abwasserverordnung des Bundes festgelegt sind).
Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir optische Dichtheitsprüfungen [TV-Inspektionen] durch, oder prüfen Ihre Grundstücksentwässerungsanlagen (zB. Grundleitungen, Zu- und Ablaufleitungen, Klär- und Sammelbehälter) nach gültigen Normen gemäß DIN EN 1610, DIN 1986-30, DIN EN 12566, Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung in NRW gilt nach der Änderung des Landeswassergesetzes im Februar 2013 und der Aufhebung des § 61 a – Private Abwasseranlagen – nun die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVO Abw). Danach müssen Private Abwasserleitungen grundsätzlich die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung einhalten und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Sie haben Fragen! Sie sind Aufgefordert Ihre Grundstücksentwässerung auf Dichtheit prüfen zu lassen! – Bei uns sind Sie “ RICHTIG “ wir haben den Durchblick und Einblick mit hochwertigen Kamera-System, in verschiedenen Größen und Ausführungen bis hin zur Ortung, sowie Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser.
Rufen Sie uns an! Wir beraten und informieren Sie unverbindlich, und erstellen Ihnen ein Angebot!
Telefon: +49 – 271 / 77 30 40
Kontaktaufnahme per Mail: info@decker-wasser.de